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Chronik
  Ellingen ...   Sagen ...   Mühle ...   Damals ...   de Jangeli ...   1940 - 1945 ...  
  
Die 
		Wolfsmühle   
Am 6. Mai 1857 meldete das „ Luxemburger 
	Wort“ seinen Lesern: 
    - Ellingen, 1. Mai. – Gestern Abend gegen 10 Uhr ist in der Nähe 
	von Ellingen, in der sogenannten "Wolfsmühle“, Feuer ausgebrochen. 
Beim Zeichen der Glocke eilten, mehrere Einwohner von Ellingen hin, um Hilfe 
	zu leisten; 
da es aber gänzlich an Löschapparaten fehlte, und das Gebäude beim 
	Eintreffen der Leute schon ganz in Flammen stand, so war alle Hilfe umsonst. 
Fast das ganze Gebäude war in Zeit von zwei Stunden abgebrannt. 
Der Schaden wird auf 4.000 Franken geschätzt. 
Die Ursache des Brandes ist noch unbekannt. 
Durch diese Feuersbrunst verschwand die unterhalb Ellingen  gelegene „Wolfsmühle“, die Gegenstand nachfolgender Untersuchung sein soll. 
Wenn wir sie in unserer Überschrift die Mühle im  unheimlichen Grund nennen, so geschieht dies nicht so sehr wegen ihrer  abseitigen, einsamen Lage in der Nähe des Wellensteiner Waldes, sondern  weil der Volksmeinung nach der Wiesengrund der Schauplatz gruseliger Sagen  war, in denen gespenstische Männer und Frauen den verspäteten Wanderer  belästigten. 
  Diese Sagen wurden früher nicht nur erzählt, sondern  auch steif und fest geglaubt, so dass mancher, der in den Nachtstunden dort  vorbeikam, nur mit Gruseln den Weg betrat und froh war, wenn er die ersten  Häuser von Ellingen erreichte, oder, falls es einer aus der Pfarrei Neunkirchen  war, wenn der Emeringerhof vor ihm auftauchte. 
  Ein Teil am Lauf des Baches heißt „Wildfrauengrund“ und dort  hauste die Wildfrau, die auch anderwärts eine Figur unseres Sagenbestandes ist. 
  Sie ist wohl identisch mit dem „Böschgretchen“, dem  außerordentlichen schönen und großen Weibe, von dem die Sage erzählt, die in ‚Gredts Sagenschätze´  aufgezeichnet ist. 
  Eine andere schaurige Sage ist die vom Wiedertäufer im  Wölfragrund, der ein Kreuzbild aus einem Baum  gehauenen Nische freventlich entfernte. 
  Diese Sage ist ein Beweis dafür, dass auch nach 1800 noch Sagen  entstanden, denn die Wiedertäufer saßen zwischen 1820 und 1830 auf dem  Reckingerhof, der unterhalb der Reckinger Anhöhe lag. 
  Den heutigen Hof hat P.E. Dams auf der Anhöhe erbauen  lassen. 
  Der ehemalige Friedensrichter von Remich und sein  Schwiegersohn Robert Lenné waren also die nächsten Nachbarn des Müllers von der  „Wolfsmühle“.  
  Wenden wir uns nun von Frau Sage ab und der Geschichte zu,  indem wir die spärlichen Nachrichten über die „Wolfsmühle“ und ihre  Bewohner zu unserm Aufsatz ordnen. 
  Es ist nicht gerade viel, was die Lokalgeschichte über die  „Wolfsmühle“ zu berichten weiß. 
  Sie ist eine ziemlich unbedeutende und darum geschichtslose  Mühle gewesen bis auf jene Feuersbrunst, die sie in Schutt und Asche legte. 
  Auch anderwärts im Lande gibt es Mühlen, die den Namen  „Wolfsmühle“ führten. 
  Eine „Wolfsmühle“ findet sich bei Wasserbillig (J. Meyers);  gegen 1770 wurde in Hesperingen eine Mühle errichtet, die um 1850 Eigentum von  Joseph Wolff wurde und seitdem „Wolfsmühle“ hieß. 
  Ob auch unsere „Wolfsmühle“ nach ihrem Erbauer ihren Namen  führte, ist nicht festzustellen. 
  Doch ist es immerhin sehr wahrscheinlich. 
  Sichere Kunde über die „Wolfsmühle“ erlangen wir erst durch  die Deklaration zum ersten Kataster, die um 1766 unter Maria-Theresia abgegeben  wurde. 
  Müller im unheimlichen Grund war damals Nikolaus Nospelt und  vom Vater auf den Sohn folgten sich nun dort die Träger dieses Namens bis zum  Untergang der Mühle. 
  Aus der Deklaration geht der Charakter der Mühle deutlich  hervor. 
  Sie war keine Bannmühle, zu der etwa ein Dorf „gebannt“ war. 
  Bannmühlen in der Richterei Mondorf, zu der auch der größte  Teil von Ellingen gehörte, waren die „Kastelmühle“, die „Heinrichsmühle“  und die „Beckersmühle“.  
  Sie gehörte, in der Zeit vor 1795, zur Richterei Mondorf und  wie diese zur Grafschaft Roussy oder Rüttig. 
  Der Wolfsmüller war mehr Ölmüller als Mahlmüller, wie dies  deutlich aus seiner Katastererklärung hervorgeht, die wir in ihrem  Wortlaut wiedergeben. 
  „Wolfsmühlen bey Ellingen, Grafschaft Rüttig, Richterey  Mondorff, Inhaberin der Grafschaft ist die Gräfin de Custine, Hoch-  Mittel- und Grunddame. 
  Nicolas Nospelt, Oelenschlager, wohnhaft auf der  ‚Wolfsmühle‘. 
  Er besitzt: 5 ½ Morgen Bau-(Acker)land, unter welchen 1  Morgen, 26 Ruthen, 10 Schuh Weizen, 106 Ruthen, 10 Schuh Korn ein Jahr tragen,  im 2. Jahr Lenzfrucht und das dritte Jahr ruhen. 
  Davon gibt er die 11. Garb Zehnten den Herren von Echternach  und die 9. Garb Neuntel der Gräfin de Custine. 
  Von diesem Ackerland genießt er 2 ½ Morgen pfandweise und  gibt jährlich von 1 ½ Morgen der Kirche zu Wellenstein 2 Reichstaler. 
  3/4 Morgen Garten, 1 Viertel Morgen Wiesen, so ein Jahr ums  andere eintragen können 100 Pfund Heu und wegen Schlechtigkeit nichts an  Grummet. 
  3 ½ Morgen Hecken und Stauden, so alle 15 Jahre  gehauen, ertragen können 12 Fuder Dorn und Reiser. 
  Hat den Genuss des Weidstreiches auf dem Bann Ellingen als  Mitgemeiner daselbsten. 
  Heiden 120 Ruthen. Gebäulichkeiten, ein Haus und Stallungen,  eine Mahlmühle, eine Oelenmühle, wessen er professioniert, so  transportierlich und mit einem Pferd geführt wird. 
  Die Oelenmühle wird durch Deklaranten gebraucht des Jahres 4  Monate lang, sofern die Oelmaterialien zu derselben angebracht werden“. 
  Diese Deklaration, vom Ölschläger und Müller mit  Grossbuchstaben N.NOSPELT unterzeichnet, enthält am Rande des Formulars  folgende Zusatzerklärung: 
  „Deklarant hat zwar ein kleines schlechtes Mahlmüllgen, so  kaum in einem Jahr 6 Wochen Zeit mahlen kann es wäre dann ein sehr nasses  Jahr, hat auch falls er bey großem Gewässer mahlen könnte, nicht den geringsten  Zugang, weilen umher lauter anderswohin gebännte Unterthanen sich  befinden. 
  Er ist das meiste Teil des Jahres verpflichtet, seine  Mahlung selbst andern zu bringen“. 
  Es war also kein einträgliches Geschäft, das der Wolfsmüller  betrieb. 
  Weit einträglicher war der Betrieb auf der einige Kilometer  tiefer, am nämlichen Bach gelegenen Herdermühle, die Bannmühle der Richterei  Bous und Eigentum der Gräfin de Custine war. 
  Freilich war der dortige Müller nur Beständer (Pächter),  aber er hatte das ganze Jahr hindurch den Bannpflichtigen von Bous und  Erpeldingen das Brotgetreide zu mahlen, und da der Bach durch den Hesslinger  Bach und den Mühlenteich von Rollingen verstärkt war, konnte er jahraus,  jahrein das Mühlrad laufen lassen.  
  Auf Nikolaus Nospelt folgte sein Sohn Anton Nospelt als  Müller auf der „Wolfsmühle“. 
  Gegen Ende des 18. Jahrhunderts weigerten sich vielfach die  Bauern, den Zehntherren den Kartoffelzehnten zu entrichten. 
  Es entstanden dadurch zahlreiche Prozesse. 
  Einen solchen führten auch die Maximiner Herren von  Trier gegen Peter Donven, Peter Reuter, Martin Marx von Ellingen und  Michel Steichen, der 1790 auf den Reckingerhof eingeheiratet hatte. 
  Nach dem ersten Urteilsspruch von 1791 erboten sich die  Ellinger, dem „Zehnthäber“ den Grundbirnenzins zu entrichten, nicht aber  der Besitzer des Reckingerhofes. 
  In einem Brief vom 27. Oktober 1793, den der Türwärter  Itzstein von Remich in dieser Sache schrieb und in dem er seine  Bemühungen schilderte, Zeugen für die These der Zehntherren aufzutreiben,  heißt es: „Ich war auf die „Wolfsmühl“ bei Anton Nospelt nächst Reckingen;  dieser ehrliche Mann gestand mir, dass der Zehnte in  Steckelsatzingen, in Leiteschbann, in den Stöcken und Feipelsberg, nach dem in  selben die Wiese in Ackerland verwandelt worden, immer entrichtet  worden.“ 
  Dieser Müller, dem von fürwärterlicher Seite das Zeugnis  eines ehrlichen Mannes ausgestellt wird, war 1736, nach einem andern  Dokument 1742, geboren. 
  Bei der Viehzählung von 1809 gibt er einen Viehbestand von 1  Pferd und 1 Kuh an. 
  Er starb am 14. Januar 1822 in der Mühle und wurde auf  dem Friedhof von Ellingen beerdigt. 
  Im Jahre 1809 wird ein Sohn Anton Nospelts, Michel  Nospelt, Taglöhner, alt 23 Jahre, von Amtswegen in die Liste der Mondorfer  freiwilligen Ehrengarde eingetragen. 
  Dieser Michel Nospelt wird der dritte Besitzer der „Wolfsmühle“. 
  Er heiratet am 22. Februar 1813 Magdalena Bodevin. 
  Diese schenkt ihm zwei Kinder: Johann Nospelt, geboren  am 8. Dezember 1813 und Johann-Peter Nospelt, geb. am 29. August 1815. 
  Sie starb am 6. April 1817. Michel Nospelt ging am 16.  Juli 1817 eine zweite Ehe mit Elisabeth Lehnert ein, aus der folgende Kinder  entstammten:  
Johann,   geb. am 28. November 1818 
  Jakob,     geb. am 17. November 1819 
  Mathias,   geb. am 15. August   1821 
  Paul,      geb. am 21. Januar   1823 
  Marie,     geb. am 16. Februar  1825 
  
  
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